Werkstatt für Menschen mit behinderung
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Rehabilitation & Wohnen

QUALIFIZIERUNG.
BILDUNG.
TEILHABE.

Eingangsverfahren

Während des dreimonatigen Eingangsverfahrens finden wir gemeinsam mit dem/der Teilnehmer/in (dem Menschen mit Behinderung) heraus, ob unsere Werkstatt für ihn/sie geeignet ist. Die Teilnehmer lernen die Werkstatt, die verschiedenen Arbeitstätigkeiten und Grundlagen zur Arbeitssicherheit kennen. Um dem Teilnehmer die berufliche und soziale Eingliederung zu erleichtern, unterstützen die Fachkräfte die Teilnehmer individuell und bedürfnisorientiert.

Nach dem Eingangsverfahren

Die Ergebnisse des Eingangsverfahrens werden in einem Eingliederungsplan festgehalten. Dieser dient den Fachkräften für Arbeits- und Berufsförderung als Handlungshilfe zur Umsetzung des beruflichen Rehabilitationsverlaufs. Somit wird eine individuelle und intensive berufliche Bildung für jeden Teilnehmer angestrebt und gewährleistet.

Bevor man richtig in der Werkstatt arbeitet, kommt man ins Eingangs-Verfahren.
Man lernt die Werkstatt kennen.
Man lernt seine Arbeitskollegen kennen.
Man merkt, welche Arbeit einem gefällt.

Dazu arbeitet man 3 Monate in der Werkstatt.

Am Ende vom Eingangs-Verfahren wird ein Plan gemacht.
Da steht drin was man arbeiten möchte.
Und da steht drin, welche Hilfe man braucht.