Einige unserer Beschäftigten möchten sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erproben. Im Hinblick auf Chancengleichheit und der Umsetzung von Inklusion versuchen die REHA-Betriebe Erftland diesem Wunsch der Beschäftigten entgegenzukommen.
Die Tätigkeit wird meistens in Form eines Praktikums begonnen und kann anschließend durch einen betriebsintegrierten Arbeitsplatz (BiAP) fortgeführt werden. Gemeinsam ermitteln die Werkstatt und der Arbeitgeber geeignete Arbeitstätigkeiten für den Mitarbeiter mit Behinderung. Ein Integrationsbegleiter unterstützt den Mitarbeiter zeitlich individuell auf dem ausgelagerten Arbeitsplatz. Er ist Vermittler zwischen Kooperationsbetrieb und Mitarbeiter.
Generell gilt: Der Arbeitnehmer bleibt Werkstattbeschäftigter und besitzt daher vollständigen Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz. Mit einem betriebsintegrierten Arbeitsplatz (BiAP) wird mittelfristig ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis angestrebt.
Bevor der Mitarbeiter mit Behinderung in ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln kann, findet eine Kompetenzprüfung statt. Dabei werden die beruflichen Vorstellungen und Wünsche mit den Anforderungen der Tätigkeit abgestimmt. Lernziele zur Erreichung der Zielvorgaben werden formuliert und umgesetzt.
Um auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
- Lebenspraktische Selbstständigkeit; erforderliche lebenspraktische Fertigkeiten sollten vorhanden sein, um weitgehend ohne fremde Hilfe zurechtzukommen.
- Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit; sind einzuhalten und regelmäßiges Erscheinen am Arbeitsplatz ist erforderlich.
- Motivation; der Maßnahme soll offen gegenübergestanden werden.
- Ausdauer; der Besitz von Durchhaltevermögen ist erforderlich.
- Konzentration; die Aufmerksamkeit soll gezielt auf die zu bewältigenden Aufgaben gerichtet werden und Nebensächlichkeiten sollten ignoriert werden können.
- Kommunikation; einfache mündliche Anweisungen sollen verstanden und Fragen beantwortet werden können.
- Toleranz (Frustrationstoleranz); Meinungen und Regeln sollen akzeptiert werden.
- Kulturtechniken; sind wünschenswert aber nicht unbedingt erforderlich.
Im Anschluss an die Kompetenzprüfung finden in Überleitungsgruppen vorbereitende Maßnahmen für einen möglichen Wechsel statt. Dazu gehören Bewerbungs- und Mobilitätstrainings, Rollenspiele sowie Schulungen zur Arbeitssicherheit und Hygiene.
Nicht alle Integrationsversuche verlaufen gradlinig. Daher bedarf es manchmal mehrerer Versuche, bis der Mitarbeiter mit Behinderung eine Tätigkeit ausüben kann.
Solange es der Wunsch des Mitarbeiters ist, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten, begleiten und unterstützen wir ihn bei seinen Integrationsversuchen.