Jeder Mensch mit einer Behinderung hat einen Rechtsanspruch auf einen Werkstatt-Arbeitsplatz – sofern er die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Der Gesetzgeber hat Folgendes geregelt:
Die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie hat denjenigen Menschen mit Behinderung, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht / noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung anzubieten.
Die Werkstatt zahlt ein an der Leistung angemessenes Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis aus. Sie hat zu ermöglichen, die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderung zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen. Und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln.
Bereits während der Schulzeit vereinbaren die Förderschulen mit der Werkstatt Praktikumstermine. Dadurch haben die Schüler die Möglichkeit, das vielfältige Berufsangebot der REHA-Betriebe Erftland kennenzulernen. Sind die Aufnahmebedingungen erfüllt und ist eine Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit erfolgt, startet das Eingangsverfahren. In der Regel folgt im Anschluss an das Eingangsverfahren eine zweijährige berufliche Förderung im Berufsbildungsbereich der Werkstatt.
Sie haben Fragen zum Ablauf? Unsere SozialarbeiterInnen stehen Ihnen gerne bei Fragen zur Seite und erklären Ihnen den genauen Verlauf bei einer Anmeldung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!