Werkstatt für Menschen mit behinderung
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Produktion & Dienstleistung

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Ausgleichsabgabe

Zur Zahlung der Ausgleichsabgabe nach §77 SGB IX sind alle Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen verpflichtet, die nicht wenigstens 5 Prozent schwerbehinderte Mitarbeiter beschäftigen (371 SGB IX). Die Ausgleichsabgabe wird für die Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben verwendet. Unsere Kunden profitieren neben einwandfreier Leistung auch von der Verrechnung ihrer Ausgleichsabgabe. Die REHA-Betriebe Erftland ist eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen nach §225 SGB IX. Das bedeutet für Sie als Rechnungsempfänger: Sie können 50% der von uns ausgewiesenen Lohnkosten von der zu zahlenden Ausgleichsabgabe abziehen (§140 SGB IX).

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