Werkstatt für Menschen mit behinderung
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Über die Reha-Betriebe

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Werkstattrat

Die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) regelt alle Aufgaben des Werkstattrates sowie die Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten der MitarbeiterInnen mit Behinderung. Der Rat besteht aus insgesamt sieben Mitgliedern aus beiden Betriebsstätten. Er wird von den MitarbeiterInnen alle vier Jahre gewählt. Um die Interessen der Werkstattbeschäftigten bestmöglich zu fördern, arbeitet der Rat eng mit der Geschäftsleitung zusammen. Zudem wird der Werkstattrat bei jeder Sitzung von einer Vertrauensperson unterstützt. Diese hilft bei allen organisatorischen Dingen.

Mitwirkungsbereiche sind:

  • Werkstattordnung
  • Arbeits-/Pausenzeiten
  • Werkstattergebnis und Lohn
  • Urlaubsregelungen / -planung
  • Überwachung und Gesundheitsschutz
  • Fortbildungen
  • Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen
  • Verpflegung
  • Gestaltung von sozialen Räumen und Arbeit
  • Planung bei Festen und sozialen Aktivitäten