Aufnahmebedingungen
Eingangsverfahren
Der Berufsbildungsbereich
Der Arbeitsbereich
Der begleitende Dienst
Arbeitsbegleitende Maßnahmen
Die Wohnstätte
Eingangsverfahren
 
Das Eingangsverfahren ist in unserer Werkstatt sehr eng mit dem
Berufsbildungsbereich verknüpft. Aufgabe des Eingangsverfahrens
ist es festzustellen, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung zur
Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben und zur
Eingliederung in das Arbeitsleben ist, sowie welche Bereiche der
Werkstatt und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
und ergänzenden Leistungen oder Leistungen zur Eingliederung
in das Arbeitsleben in Betracht kommen.

Wir beraten Sie gerne.
Anruf, Fax oder E-Mail genügt.