Aufnahmebedingungen
Eingangsverfahren
Der Berufsbildungsbereich
Der Arbeitsbereich
Der begleitende Dienst
Arbeitsbegleitende Maßnahmen
Die Wohnstätte
Der begleitende Dienst
 
Facharbeiter der Arbeits- und Berufsförderung, Ergotherapeuten,
Heilpädagogen, Betriebsärztin, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen,
Pflegekräfte und Sportlehrer bilden das Team der begleitende
Dienste.

Bei allen Entscheidungen, die den behinderten Mitarbeiter betreffen,
ist der begleitende Dienst eingeschaltet und wirkt mit; wie zum Beispiel:

- Beratung und Unterstützung der behinderten Mitarbeiter
- Erstellung und Fortschreibung von individuellen Förderplänen
- Einsatz und Versetzung auf verschiedene Arbeitsplätze
- Eltern- und Betreuergespräche
- Vorbereitung und Durchführung der Fachausschusssitzungen
- Bewertung und Festsetzung der Arbeitsvergütung
- Begleitung bei externen Praktikas und Arbeitsversuchen
- Unterstützung und Beratung des Mitwirkungsorgan Werkstattrat

Wir beraten Sie gerne.
Anruf, Fax oder E-Mail genügt.