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Rehabilitation
Aufnahmebedingungen |
| Aufnahmebedingungen |
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Jeder behinderte Mensch, der die gesetzlichen Voraussetzungen
erfüllt,
hat einen Rechtsanspruch auf einen Werkstatt-Arbeitsplatz.
Der Gesetzgeber hat folgendes geregelt: Die Werkstatt für
behinderte
Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter
Menschen am
Arbeitsleben im Sinne des Kapitels 5 des Teils 1 (SGB IX) und zur
Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie hat denjenigen behinderten
Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht,
noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
beschäftigt werden können, eine angemessene berufliche Bildung
und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen
Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis anzubieten und zu
ermöglichen,
ihre Leistungs- und Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln,
zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit
weiterzuentwickeln.
Wir beraten Sie gerne.
Anruf, Fax oder E-Mail genügt. |
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